§1 Name und Zweck

Der Science Fiction Club Deutschland (SFCD) und der Thomas Sessler-Verlag verleihen jährlich einen Preis für herausragende Werke der Science Fiction in Film und Fernsehen. Der Preis trägt den Namen „Curt-Siodmak-Preis“. Damit soll an den Drehbuchautor Curt Siodmak erinnert werden, der mit F.P.1 antwortet nicht und Donovan’s Brain herausragende Drehbücher des Science Fiction-Genres geschaffen hat.

§2 Kategorien

Der Curt-Siodmak-Preis wird in den Kategorien „Bester Film“ und „Beste Fernsehserie“ vergeben. Außerdem können an Werke aus diesen zwei Kategorien der „Curt-Siodmak-Sonderpreis“ für eine herausragende deutschsprachige Produktion vergeben werden.

§3 Nominierbarkeit

1.) Als Werke der Science Fiction sind Filme und Serien anzusehen, die auf einer oder mehreren spekulativen Annahmen beruhen. Im Unterschied zur Fantasy und Horror müssen die Ereignisse, die auf diesen Annahmen aufbauen, logisch nachvollziehbaren Regeln folgen und damit grundsätzlich als Möglichkeit vorhersehbar sein.

2.) Als „Filme“ gelten alle Kino- und Fernsehspielfilme. Fernsehfilme können auch Mehrteiler sein, wenn sie aus nicht mehr als drei Teilen bestehen, die innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als drei Monaten unter dem selben Obertitel gezeigt werden. Als Fernsehserien gelten alle Abfolgen von mindestens vier Episoden, die unter einem Obertitel gezeigt werden.

3.) Eine Produktion kann nur dann einen Preis erhalten, wenn sie im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals in deutscher Sprache erschienen ist. Sie muss durch Vorführung in Kino oder Fernsehen oder als Videopremiere grundsätzlich jedem Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zugänglich gewesen sein. Eingeschlossen sind außerdem Vorführungen in regionalen Fernsehprogrammen, die in mindestens einem Bundesland flächendeckend empfangen werden können. Von Fernsehserien müssen in diesem Sinne mindestens vier Episoden erstmals zu sehen gewesen sein. Vollständige Remakes von Filmen können nominiert werden, neu geschnittene oder anders überarbeitete Fassungen bereits gezeigter Filme dagegen nicht.

§4 Nominierung und Abstimmung

1.) Der Vorstand des SFCD ernennt einen Verwalter des Curt-Siodmak-Preises. Er muss nicht dem Vorstand angehören. Der Verwalter sammelt die Titel aller Produktionen, die nach den unter § 3 genannten Regeln im abgelaufenen Kalenderjahr erstmals erschienen sind. Es muss sich um die Titel handeln, unter denen die Produktionen in Deutschland zu sehen waren. Er führt sie nach den in § 2, Satz 1 genannten Kategorien in einer Liste auf und legt diese dem Vorstand vor. Der Vorstand kann Korrekturen an der Liste verlangen. Kann der Vorstand über die Nominierbarkeit einer Produktion keine Entscheidung mit der Mehrheit seiner Mitglieder treffen, entscheidet der Verwalter des Preises nach Rücksprache mit den Vorstandsmitgliedern.

2.) Die endgültige Liste übermittelt der Verwalter umgehend dem Thomas Sessler-Verlag.

3.) Die Liste der Produktionstitel wird in den Andromeda Nachrichten und im Internet in Form eines Abstimmungszettels veröffentlicht. Jeder kann sich an der Abstimmung beteiligen und auf diesem Zettel in den beiden aufgeführten Kategorien die nach seiner Meinung beste Produktion markieren oder angeben, dass er in der jeweiligen Kategorie keine der genannten Produktionen für preiswürdig hält. Alle deutschsprachigen Produktionen in den beiden Listen sind als solche zu markieren. Jede dieser Produktionen kann in einem Feld zur Abstimmung über den „Curt-Siodmak-Sonderpreis“ eingetragen werden. Neben dem Feld kann auch eine Option markiert werden, den Curt-Siodmak-Sonderpreis im betreffenden Jahr nicht zu vergeben. Der Verwalter hat seine Adresse für die Einsendung der Zettel anzugeben. Er hat außerdem darauf hinzuweisen, dass die Einsendungen mit dem Absender versehen sein müssen, um mehrfache Stimmabgaben durch eine Person zu verhindern. Er nimmt die eingesandten Abstimmungszettel entgegen und ermittelt die Ergebnisse.

4.) Der Thomas Sessler-Verlag wird vom Verwalter umgehend nach Ende der Abstimmung über die Ergebnisse informiert.

§5 Verleihung

1.) Die Ergebnisse werden auf dem SFCD-Kongress bekannt gegeben, der im Jahr der Abstimmung stattfindet. Der Verwalter stellt sicher, dass die Ergebnisse bis zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können. Die Produzenten der prämierten Werke erhalten Urkunden über die Preisvergabe. Im Fall der internationalen Produktionen gehen die Urkunden gegebenenfalls den deutschen Vertretungen der Produktionsfirmen zu. Der Verwalter sorgt in Abstimmung mit dem Vorstand für die Bekanntmachung der Preisvergabe in geeigneten Massenmedien.

2.) Der Verwalter bemüht sich, eine Vorführung der prämierten Werke auf dem SFCD-Kongress sicherzustellen.

Vom Vorstand des Science Fiction Clubs Deutschland e. V. in Kraft gesetzt am 23.12.02.